3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde dem Rechtsvertreter des Gesuchsgegners ausgehändigt und dem Gesuchsteller im Anschluss an die Verhandlung per E-Mail zugestellt. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 30. Juni 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 14. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bestätigt.