2.3.1. Der Vertreter des Gesuchsgegners bringt vor, er bezweifle, dass eine Ausschaffung tatsächlich durchführbar sei, da in den letzten fünf Jahren kein begleiteter Flug nach Simbabwe durchgeführt worden sei. Da das SEM dem MIKA noch am 13. Juni 2025 bestätigte, dass eine Rückführung nach Simbabwe trotz fehlender Erfahrungswerte in diesem Landeskontext auf Stufe DEPA möglich sein sollte (MI-act. 300), ist derzeit davon auszugehen, dass die Ausschaffung möglich ist.