Der Gesuchsgegner gab am 18. Dezember 2024 im Rahmen eines Vorbereitungsgesprächs mit der Kantonspolizei Aargau betreffend seine Rückführung erneut an, er sei nicht zur Ausreise bereit. Er beteuerte dabei, er sei somalischer Staatsbürger (MI-act. 226). -4- Der Gesuchsgegner verweigerte am 19. Dezember 2024 den begleiteten Flug (DEPA-Flug) nach Äthiopien (MI-act. 222). Das MIKA meldete in der Folge am 24. Dezember 2024 bei swissREPAT einen Sonderflug für den Gesuchsgegner nach Äthiopien an (MI-act. 237).