Mit Urteil vom 8. November 2024 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 6. Februar 2025, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2024.106 [MIact. 191 ff.]). Die am 18. November 2024 angesetzte unbegleitete Rückführung nach Äthiopien (DEPU-Flug) konnte nicht durchgeführt werden, da der Gesuchsgegner den Abflug verweigerte (MI-act. 201). Das SEM bestellte am 29. November 2024 bei den äthiopischen Behörden ein neues Ersatzreisedokument, weil das Geburtsdatum des Gesuchsgegners auf dem Ersatzreisedokument vom 15. Oktober 2024 inkorrekt war (MI-act. 213).