Im Auftrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner am 7. November 2024, 9.30 Uhr durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und dem MIKA zugeführt (MI-act. 147 ff.). Gleichentags gab das MIKA eine Flugbuchung für den Gesuchsgegner in Auftrag (MI-act. 139 f.). Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner gleichentags das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 152 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft für drei Monate bis zum 6. Dezember 2025, 12.00 Uhr eröffnet.