Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 6. März 2024 wurde der Gesuchsgegner wegen Widerhandlung gegen das Bundes- -3- gesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (PBG, SR 745.1) zu einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt (MI-act. 105 ff.). Nachdem der Gesuchsgegner zu einer zentralen Befragung durch einen Vertreter der äthiopischen Botschaft am 11. September 2024 vorgeladen worden war (MI-act. 110), konnte er am 4. Oktober 2024 als äthiopischer Staatsangehöriger identifiziert werden (MI-act. 116). In der Folge wurden für den Gesuchsgegner Ersatzreisedokumente, gültig bis 14. März 2025, ausgestellt (MI-act. 128).