Am 10. Oktober 2019 verfügte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) die sofortige Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz (MI-act. 60 ff.). Im Rahmen des zuvor gewährten rechtlichen Gehörs erklärte der Gesuchsgegner, er sei nicht bereit, freiwillig nach Äthiopien zurückzukehren (MI-act. 57).