Am 25. April 2025 forderte der Gesuchsgegner beim Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) seine Gesundheitsakten ein, um sie an die algerische Botschaft weiterzuleiten mit dem Ziel, dass ihm aus gesundheitlichen Gründen kein Ersatzreisedokument ausgestellt werde (MI-act. 591).