Der Gesuchsgegner wurde am 10. Mai 2022 durch die algerischen Behörden als algerischer Staatsangehöriger identifiziert (MI-act. 107) und am 30. November 2022 aus der Untersuchungshaft dem SEM für eine konsularische Anhörung bei den algerischen Behörden zugeführt (MIact. 157). Im Anschluss an die konsularische Anhörung bestätigten die algerischen Behörden die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments für den Gesuchsgegner (MI-act. 157).