Auf eine entsprechende Anfrage des Gesuchstellers erklärte der medizinische Dienst des Zentrums für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA), dass die medizinische Versorgung des Gesuchsgegners jederzeit gewährleistet sei. Der Gesuchsgegner habe während seines Aufenthalts im ZAA drei somatische und zwei psychiatrische Visitentermine wahrgenommen, wobei ihm die notwendigen Medikamente verschrieben und Dehnübungen gezeigt worden seien. Zudem werde der Gesuchsgegner regelmässig vom medizinischen Dienst visitiert. Zutreffend sei, dass der medizinische Dienst die vom Gesuchsgegner gewünschte Überweisung an einen Spezialisten -8-