D. Mit Eingabe vom 13. Juni 2025 nahm der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners zur beantragten Haftverlängerung Stellung und beantragte Folgendes (act. 19 ff.): 1. Es sei die Verfügung der Gesuchstellerin vom 10. Juni 2025 betreffend Haftverlängerung aufzuheben, und es sei die seit dem 22. Dezember 2024 bestehende Ausschaffungshaft über den Gesuchsgegner A._____ nicht zu bestätigen und dieser aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. 2. Es sei die Bestellung des amtlichen Rechtsvertreters für den Gesuchsgegner zu bestätigen.