Der Einzelrichter erkennt: 1. [Zustellung der Stellungnahme des Gesuchstellers vom 10. Juni 2025 (E- Mail samt Beilage) an den Gesuchsgegner (Vertreter) zur Kenntnisnahme; bereits erfolgt am 11. Juni 2025.] 2. Die am 30. Mai 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 12. September 2025, 12.00 Uhr, bestätigt. 3. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich oder im Gefängnis Bässlergut Basel zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 4. Es werden keine Kosten auferlegt.