Dies deshalb, da erfahrungsgemäss durch die algerischen Behörden keine Ersatzreisedokuments ausgestellt werden, wenn durch die betroffene Person beim Counselling ungelöste medizinische Probleme vorgebracht werden (act. 53). Zuletzt ist der Stellungnahme des SEM zu entnehmen, dass dem Kanton Aargau erst wieder im August/September 2025 Plätze für ein Counselling zugewiesen werden und der Gesuchsgegner dafür vorgesehen werden kann (act. 55). Das MIKA bestätigte, dass es mit einer Zuführung des Gesuchsgegners zu diesem Counselling rechnet (act. 53).