möglicher Fremdgefährdung sogleich in einer Sicherheitszelle platziert werden musste. Der Gesuchsgegner wäre für den zweiten Counselling- Platz vom 28. Mai 2025 in Frage gekommen, wurde jedoch aufgrund der in diesem Zeitpunkt noch ungeklärten Situation bezüglich medizinischer Behandlung nicht für das Counselling angemeldet. Dies deshalb, da erfahrungsgemäss durch die algerischen Behörden keine Ersatzreisedokuments ausgestellt werden, wenn durch die betroffene Person beim Counselling ungelöste medizinische Probleme vorgebracht werden (act. 53).