So hat das SEM mit Stellungnahme vom 6. Juni 2025 das Vorbringen des MIKA bestätigt, dass seit der Bestätigung der Haftanordnung am 13. März 2025 dem Kanton Aargau für algerische Staatsangehörige nur vier Counselling-Plätze zugewiesen worden sind, jeweils zwei am 10. April 2025 und am 28. Mai 2025 (act. 55). Das MIKA hat mit seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2025 zudem dargelegt, dass zum Counselling vom 10. Mai 2025 zwei Personen zugeführt wurden, die bereits länger inhaftiert sind als der Gesuchsgegner, und am 28. Mai 2025 eine weitere Person trotz kürzerer Inhaftierung vor dem Gesuchsgegner dem Counselling zugeführt wurde, weil sie bei Eintritt in das ZAA wegen