Zwischen MIKA und SEM fand der letzte Kontakt bezüglich Anmeldung des Gesuchsgegners zum Counselling am 17. Februar 2025 statt und das MIKA hat den Gesuchsgegner im Zuge dessen trotz Nachfrage des SEM nicht für ein Counselling angemeldet. Das MIKA legte mit Stellungnahme vom 10. Juni 2025 jedoch nachvollziehbar dar, weshalb der Gesuchsgegner bis zum heutigen Zeitpunkt nicht für ein Counselling mit den algerischen Behörden angemeldet wurde.