Mit Blick auf das Beschleunigungsgebot forderte der Einzelrichter das MIKA an der Verhandlung vom 4. Juni 2025 sowie mit Verfügung vom 5. Juni 2025 auf, dem Verwaltungsgericht folgende Unterlagen vorzulegen: erstens eine Bestätigung des SEM über die Anzahl der Kandidaten, die durch den Kanton Aargau seit Bestätigung der Haftanordnung vom 13. März 2025 für ein Counselling beim algerischen Konsulat gemeldet werden konnten, zweitens eine Aufstellung über die seit dem 13. März 2025 effektiv gemeldeten Personen, mitsamt Darlegung bezüglich jeder gemeldeten Person, weshalb diese gegenüber dem Gesuchsgegner für das Counselling prioritär behandelt wurde und drittens