Mit Eingabe per E-Mail vom 5. Juni 2025 nahm das MIKA zur Frage des ausstehenden Counsellings Stellung. Das MIKA informierte das Verwaltungsgericht dahingehend, dass der Gesuchsgegner bis anhin nicht beim SEM für ein Counselling angemeldet worden sei, da seit der Inhaftierung des Gesuchsgegners dem Kanton Aargau nur wenige Counselling-Plätze zugesprochen worden seien und andere Personen Priorität gehabt hätten (act. 38 ff.).