1. Die Ausschaffungshaft wird gestützt auf Art. 79 AIG für drei Monate bis zum 12. September 2025,12.00 Uhr, verlängert. 2. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) oder im Gefängnis Bässlergut Basel vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Anlässlich der Verhandlung vom 4. Juni 2025 vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Gesuchsgegner befragt. Der Gesuchsgegner liess folgenden Antrag stellen (act. 33):