Nachdem der Gesuchsgegner am 11. November 2022 das Bundesasylzentrum Basel verlassen hatte und als unbekannten Aufenthalt galt (MIact. 2, 30), wurde er am 13. November 2022 wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch und einfachen Diebstahls festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt (MI-act. 28, 30, 68).