A. Der Gesuchsgegner verliess eigenen Angaben zufolge im Jahr 2018 Algerien in Richtung Türkei (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 16). Am 11. Mai 2021 wurden die Fingerabdrücke des Gesuchsgegners von den deutschen Behörden in Düsseldorf abgenommen, wo er offenbar ein Asylgesuch gestellt hatte (MI-act. 45 f.). Am 27. Juni 2022 wurde der Gesuchsgegner in der Schweiz wegen rechtswidriger Einreise festgenommen (MI-act. 2, 28) und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf vom 28. Juni 2022 wegen illegalen Aufenthalts und einfachen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 10.00 verurteilt (MI-act. 28).