Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 30): 1. Die mit Verfügung vom 23. Mai 2025 angeordnete Ausschaffungshaft des Gesuchstellers sei nicht zu bestätigen und es sei der Gesuchsteller anzuweisen, den Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: