[Akten des Amts für Migration und Integration Teil 3 {MI3-act.} 7 ff.]), letztmals mit Urteil vom 4. April 2025 (WPR.2025.31 [MI3-act. 7 ff.]) bis zum 14. Juni 2025, 12.00 Uhr. Am 20. Mai 2025 informierte das SEM das MIKA dahingehend, dass der Gesuchsgegner gleichentags durch die russischen Behörden identifiziert wurde und für ihn innerhalb eines Jahres ein Ersatzreisedokument bestellt sowie die Flugbuchung organisiert werden sollte (MI3-act. 27 f.). Infolgedessen hat das MIKA am 25. Mai 2025 eine Anmeldung für einen begleiteten Flug (DEPA) des Gesuchsgegners nach Russland vorgenommen (Protokoll S. 2, act. 29).