Am 9. November 2021 erklärte der Gesuchsgegner gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) im Rahmen eines Ausreisegesprächs, er sei nicht bereit, nach Russland auszureisen und weigere sich, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI1-act. 396). Auf Anfrage der Schweizer Behörden bestätigten die russischen Behörden am 21. Dezember 2021 die Identität des Gesuchgegners als B._____, russischer Staatsbürger, geb. tt.mm.jjjj -3- (MI1-act. 508 f.). Darauffolgende Rückübernahmegesuche scheiterten jedoch allesamt an der fehlenden Kooperation der russischen Behörden (MI1-act. 711, 744, 827).