3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den anwesenden Parteien ausgehändigt und den per Video-Telefonie zugeschalteten Parteien im Anschluss an die Verhandlung per SecureMail zugestellt. - 10 - Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 12. Mai 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 24. August 2025, 12.00 Uhr, bestätigt.