D. Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 5, act. 30): 1. Die mit Verfügung vom 12. Mai 2025 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft des Gesuchstellers sei nicht zu bestätigen und es sei der Gesuchsteller anzuweisen, den Gesuchsgegner unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: