Am 10. April 2025 fand das für die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zwingende konsularische Gespräch mit den algerischen Behörden statt (MI-act. 271 f.). Während dieses Gesprächs hat der Gesuchsgegner kein Interesse an einer freiwilligen Rückkehr geäussert. Stattdessen hat er die Behörden lediglich auf aktuelle medizinische Probleme aufmerksam gemacht (MI-act. 286).