1.2. Demgegenüber führt die Kantonspolizei in ihrer Stellungnahme aus, es sei in der Vergangenheit beim Beschwerdeführer und seiner Lebenspartnerin bereits wiederholt zu verbalen und tätlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die letzten polizeilichen Interventionen seien im Februar, Juli und August 2023 erfolgt. Die Auseinandersetzung vom 3. Juni 2024 hätte gemäss übereinstimmender Aussagen beider Parteien darin bestanden, dass die Lebenspartnerin des Beschwerdeführers den Verdacht geäussert habe, er würde beim Abfallentsorgen etwas vor ihr verstecken.