II. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Er bringt sinngemäss eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Dieses sei nicht wirksam gewesen und habe keinerlei Auswirkungen auf die erlassene Verfügung gehabt. Ferner enthalte die -7- Verfügung keine genügende Begründung, sondern verweise nur allgemein auf § 34a PolG.