1.3. Mit den Anträgen 3 und 4 gemäss Eingabe vom 10. Juni 2024 beantragt der Beschwerdeführer, es sei festzuhalten, dass das rechtliche Gehör nur rudimentären Charakter gehabt habe und die Verfügung willkürlich erlassen worden sei. Diese Anträge stellen sogenannte Feststellungsbegehren dar, denen im Allgemeinen nur entsprochen werden kann, wenn ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Feststellung nachgewiesen ist. Ein solches liegt namentlich dann nicht vor, wenn das angestrebte Ziel mit -6-