Im Auftrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner am 15. Mai 2025, 06.45 Uhr, durch die Kantonspolizei Aargau angehalten, festgenommen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 126 f., 139). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 15. Mai 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 142 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.