1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. -3- 2. Die Haft begann am 14. Mai 2025,11:30 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für 30 Tage bis zum 12. Juni 2025, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) oder im Bässlergut Basel vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau oder Zentralgefängnis Lenzburg.