Gemäss Mitteilung des SEM vom 10. April 2025 wurde der Gesuchsgegner durch die irakischen Behörden anerkannt. Gleichzeitig wurde die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert (MI-act. 327). Im Auftrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner am 14. Mai 2025, 11.30 Uhr, durch die Kantonspolizei Aargau angehalten, festgenommen und dem MIKA zugeführt. B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 14. Mai 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 364 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):