Das durch den Gesuchsgegner eingereichte Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung unterbreitete das MIKA gemäss Mitteilung vom 21. September 2023 dem SEM zur Zustimmung (MI-act. 207). Das SEM verweigerte mit Entscheid vom 20. Juni 2024 die Zustimmung und das Bundesverwaltungsgericht lehnte die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil F-5209/2024 vom 16. Dezember 2024 ab (MI-act. 214 ff., 241 ff.). Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 31. Januar 2025 weigerte sich der Gesuchsgegner erneut, in sein Heimatland zurückzukehren (MIact. 270 ff.).