Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 31. Januar 2025 weigerte sich der Gesuchsgegner erneut, in sein Heimatland zurückzukehren (MIact. 280 ff.). Gemäss Mitteilung des SEM vom 10. April 2025 wurde der Gesuchsgegner durch die irakischen Behörden anerkannt. Gleichzeitig wurde die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments zugesichert (MI-act. 312). Im Auftrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner am 14. Mai 2025, 08.15 Uhr, durch die Kantonspolizei Aargau angehalten, festgenommen und dem MIKA zugeführt (MI-act. 327 f.).