In der Folge trat auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil E-4783/2021 vom 11. Januar 2022 auf ein Revisionsgesuch nicht ein (MI-act. 133 ff.). Das durch den Gesuchsgegner eingereichte Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung unterbreitete das MIKA gemäss Mitteilung vom 13. Oktober 2023 dem SEM zur Zustimmung (MI-act. 230). Das SEM verweigerte mit Entscheid vom 20. Juni 2024 die Zustimmung und das Bundesverwaltungsgericht lehnte die dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil F-5205/2024 vom 16. Dezember 2024 ab (MI-act. 231 ff., 264 ff.).