A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge 2019 illegal in die Schweiz ein und durchlief hier erfolglos ein Asylverfahren (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 44 ff., 67 ff.). Sein Mehrfachasylgesuch wurde durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Entscheid vom 30. November 2022 abgelehnt und er wurde aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weggewiesen (MI-act. 212 ff.). Bereits anlässlich des Ausreisegesprächs vom 25. Januar 2023 weigerte er sich gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA), die Schweiz freiwillig zu verlassen (MI-act. 230 ff.).