Der Gesuchsgegner wurde am 4. Juni 2024 durch die Transportpolizei angehalten und an die Kantonspolizei Aargau übergeben (MI-act. 152). Gleichentags wurde er aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weggewiesen und eine Ausreisefrist bis zum 10. Juni 2024 angesetzt (MI-act. 161). Am selben Tag verhängte das SEM ein Einreiseverbot für die Schweiz, gültig bis zum 10. Juni 2027 (MI-act. 157 f.). Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge im März 2025 erneut in die Schweiz ein (MI-act. 201). -3-