Im Rahmen einer Kontrolle durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit am 10. Mai 2023 wurde in den Effekten des Gesuchsgegners ein totalgefälschter kroatischer Führerschein festgestellt. Während der Erstbefragung gab der Gesuchsgegner zu, dass auch seine kroatische Identitätskarte gefälscht sei, was sich bestätigte (MI-act. 23 f., 41 ff., 62 ff.). In der Folge widerrief das MIKA am 28. Juni 2023 die Aufenthaltsbewilligung (MI-act. 82 ff.). Gleichentags wurde der Gesuchsgegner aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weggewiesen (MI-act. 82 ff.).