Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 28. Oktober 2022 in die Schweiz ein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MIact.] 11). Er meldete sich am 17. Januar 2023 bei der Stadt Q._____ zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit bei der D._____ GmbH an. Dabei gab er an, kroatischer Staatsangehöriger zu sein und legte eine totalgefälschte kroatische Identitätskarte vor (MI-act. 2 f., 4 ff., 23 f., 44). Dem Gesuchsgegner wurde daraufhin am 23. Januar 2023 eine Aufenthaltsbewilligung erteilt (MI-act. 8).