C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts, welche mit Zustimmung des Gesuchstellers und dessen Rechtsvertreterin via Video-Telefonie durchgeführt wurde, bestätigte der Gesuchsteller den durch den Einzelrichter zusammengefassten Sachverhalt und teilte mit, er habe dazu keine Ergänzungen vorzubringen. Die Rechtsvertreterin des Gesuchstellers verzichtete auf Fragen an ihren eigenen Mandanten und an den Vertreter des MIKA.