A. Der Gesuchsteller reiste eigenen Angaben zufolge am 24. Dezember 2015 illegal in die Schweiz ein, durchlief hier erfolglos ein Asylverfahren und wurde durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Entscheid vom 24. April 2019 weggewiesen (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 70 ff., 82 ff.). Am 18. November 2021 wurde er durch die pakistanischen Behörden anerkannt (MI-act. 197 ff.). Sein Gesuch um Erteilung einer Härtefallbewilligung unterbreitete das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 17. März 2022 wiedererwägungsweise dem SEM zur Zustimmung (MI-act. 257 ff.).