Das SEM reichte am 25. Februar 2019 bei den marokkanischen Behörden erneut eine Identifikationsanfrage bezüglich des Gesuchsgegners ein (MIact. 334 ff.). Am 28. Februar 2019 teilten die algerischen Behörden mit, dass der Gesuchsgegner bis anhin nicht identifiziert werden konnte (MIact. 338 f.). Das MIKA führte mit dem Gesuchsgegner am 8. Oktober 2020 ein Ausreisegespräch durch. Dabei gab dieser zu Protokoll, er sei ägyptischer Staatsbürger und nicht bereit, bei der Papierbeschaffung mitzuwirken (MIact. 425 ff.).