Am 18. April 2025, 12.20 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der vorläufigen Festnahme entlassen und im Auftrag des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) im Bezirksgefängnis Aarau inhaftiert (MI-act. 433 f.). -3- B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 19. April 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 541 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.