Am 27. Januar 2019 reiste der Gesuchsgegner unter der Identität, B._____, erneut in die Schweiz ein (MI-act. 456). Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn am 28. Januar 2020 unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe vom 3. Oktober 1951 (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121) und mehrfachen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20) zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren. Zudem wurde er gestützt auf Art. 66a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB;