Nachdem der Gesuchsgegner ab 1993 wiederholt strafrechtlich verurteilt wurde, verfügte das Bundesamt für Migration (BFM) am 28. Februar 2014 gegen ihn ein Einreiseverbot auf unbestimmte Zeit (MI-act. 286 f.). In der Folge wurde der Gesuchsgegner nach Bosnien und Herzegowina ausgeschafft (MI-act. 427).