Wie das MIKA korrekterweise ausführt, sind diverse behördliche Anstrengungen zur Beschaffung eines Reisepapiers getroffen worden; bisher leider erfolglos. Die ursprüngliche Bestätigung der Identität des Gesuchsgegners vom 21. Dezember 2021 (MI-act. 508) wurde durch die russischen Behörden mittlerweile widerrufen bzw. ist aktuell nicht mehr gültig (Protokoll S. 2 f., act. 29 f.). Die bisherigen Rückübernahmegesuche -9-