Mit Verfügung vom 29. Oktober 2024 lehnte das SEM das Mehrfachasylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz und dem Schengen-Raum weg (MI-act. 919). Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 5. Dezember 2024 abgelehnt hatte, erwuchs der Wegweisungsentscheid des SEM am 10. Dezember 2024 in Rechtskraft (MI-act. 1053 ff., 1071). Damit liegt ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vor. Darüber hinaus liegt mit Urteil des Obergerichts Aargau vom 14. Februar 2024 eine rechtskräftige Landesverweisung vor.