Am 9. November 2021 erklärte der Gesuchsgegner gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) im Rahmen eines -3- Ausreisegesprächs, er sei nicht bereit, nach Russland auszureisen und weigere sich, an der Papierbeschaffung mitzuwirken (MI-act. 396). Auf Anfrage der Schweizer Behörden bestätigten die russischen Behörden am 21. Dezember 2021 die Identität des Gesuchgegners als C._____, russischer Staatsbürger, geb. tt.mm.jjjj (MI-act. 508 f.). Darauffolgende Rückübernahmegesuche scheiterten jedoch allesamt an der fehlenden Kooperation der russischen Behörden (MI-act. 711, 744, 827).