3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den anwesenden Parteien ausgehändigt und den per Videotelefonie zugeschalteten Parteien im Anschluss an die Verhandlung per E-Mail zugestellt. -9- Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 15. April 2025 angeordnete Ausschaffungshaft wird bis zum 14. Juli 2025, 12.00 Uhr, bestätigt.